| INFORMATION zu Nachmeldungen bei ÖM |
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Ein Hinweis zur Meldung bei Österreichischen Meisterschaften sowie Landesmeisterschaften und den Lizenzen: Bei Nachnennungen und Staffelnennungen am Meisterschaftsort ohne vorherergangene namentliche Nennung im Online-Meldesystem, muss für die betreffenden Athleten der Ausdruck der Lizenzbestätigung vorgewiesen werden. Ohne Lizenzbestätigung ist keine Nachnennung vor Ort Meldung möglich! Die Lizenzbestätigung kann der jeweilige Vereinsvertreter vereinsweise im Online-Meldesystem ausdrucken - er erhält eine Liste aller gelösten Lizenzen der laufenden Wettkampfsaison für seinen Verein. Diese Vorgangsweise gilt künftig auch bei den Landesmeisterschaften |