| NEU - LIZENZGEBÜHR 2008 |
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Der Ordentliche Verbandstag des ÖLV hat am 29. März 2008 folgenden Beschluss gefasst: Ab 1. Mai 2008 muss jeder Athlet für die Teilnahmeberechtigung bei Österreichischen Staatsmeisterschaften, Österreichischen Meisterschaften sowie bei allen Landesmeisterschaften über eine ÖLV-Lizenz verfügen. Für das Jahr 2008 wurde der Beginn der Lizenzgebühr für alle Meisterschaften ab 1. Mai 2008 festgelegt!
Zur Vorgangsweise: Spätestens ab 10. April 2008 wird im Online-Meldesystem (http://daten.oelv.at) folgende Funktion verfügbar sein: Beim Melden eines Athleten ab der Altersklasse U18 (incl. Masters) für eine ÖLV- oder für die Kärntner Meisterschaften (Online-Meldesystem ab sofort auch bei allen Landsesmeisterschaften möglich) prüft das System, ob für die Athletin / den Athleten bereits eine Lizenz gelöst wurde. Falls nicht, kommt ein Hinweis auf die Kosten für den Verein, und der Vereinsvertreter muss die Lizenz lösen, um die betreffende Meisterschaftsmeldung durchführen zu können. Eine Lizenz muss pro AthletIn nur einmal je Saison gelöst werden und gilt dann bis Jahresende. Der berechtigte Vereinsvertreter kann jederzeit eine Gesamtliste aller in der laufenden Saison gelösten Lizenzen für seinen Verein online aufrufen und ausdrucken. Spätestens bis 30. November 2008 bekommt jeder Verein vom Finanzreferenten des KLV eine Vorschreibung für die Lizenzgebühren 2008. Vereine, deren Lizenzgebühr nicht beim KLV einlangt, werden für die Teilnahme an ÖLV-Meisterschaften gesperrt, bis die Lizenzgebühr beglichen wurde. Walter Grabul
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